Zahnersatz

Tipps zu Zahnersatz & Zahnpflege

Zahnzusatzversicherung Vergleiche

Die Bereiche Zahnersatz und Zahnbehandlung sind mit die teuersten Einzelposten in der Gesundheitsversorgung, weshalb die gesetzliche Krankenversicherung in der Vergangenheit ihre Leistungen in diesen Bereichen erheblich eingeschränkt hat und auch in Zukunft zunehmend einschränken wird.

Pläne zur Gesundheitsreform gehen sogar so weit, Zahnbehandlung und Zahnersatz künftig komplett aus dem Leistungsprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen!

Aussehen und Ästhetik sind jedoch in heutigen Tagen wichtiger als je zuvor und ein ansprechendes Erscheinungsbild beginnt mit einem gepflegten Gebiss.
Deswegen gewinnt die private Zahnzusatzversicherung zunehmend an Bedeutung, damit man sich den evtl. notwendigen Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung auch leisten kann.

Versicherungsangebote am Markt gibt des reichlich und gerade bei der Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz ist es schwierig einen Versicherungsvergleich vorzunehmen, wohl schwieriger als in jeder anderen Versicherungssparte.

Die Versicherungsunternehmen jonglieren in Ihren Angeboten zur Absicherung des Zahnersatz wild mit Prozentwerten des Absicherungsumfangs. Ein Vergleich der einzelnen Tarife gestaltet sich deswegen so schwer, weil unterschiedliche Grundlagen für die angegebenen Prozentwerte zugrunde gelegt werden.

Manche Anbieter beziehen sich auf den Betrag, der nach der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung übrig bleibt, die Prozentsätze können in diesem Fall sehr hoch ausfallen. Andere Gesellschaften nehmen als Grundlage für die prozentuale Erstattung die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch in diesem Fall können deutlich höhere Prozentangaben in den Versicherungsangeboten stehen, als bei der letzten Variante.

Hierbei wird zur Berechnung der volle Rechnungsbetrag zugrunde gelegt, demnach kann bei einer geringeren Prozentangabe unter Umständen eine dennoch eine höhere Leistung erbracht werden als bei einem anderen Versicherungsunternehmen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Ein Patient erhält eine Rechnung zu einer Zahnersatzbehandlung von angenommen 1000 €.
Nehmen wir an, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in diesem Fall 50 %, verbleiben 500 € Eigenanteil beim Patienten.

  1. Versicherung 1 bietet einen Erstattungssatz für Zahnersatz von 60 % und bezieht sich bei der Berechnung auf den verbliebenen Restbetrag nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Patient würde von Versicherung 1 also 275 € erhalten.
  2. Versicherung 2 hat einen Erstattungssatz von 30 % im Angebot, vermeintlich gegenüber Versicherung 1 nur die Hälfte. Versicherung 2 bezieht sich bei der Berechnung allerdings auf den gesamten Rechnungsbetrag. Der Patient erhält in diesem Fall eine Versicherungsleistung von 300 €.
  3. Versicherung 3, eine andere Gesellschaft, die den kompletten Rechnungsbetrag zugrunde legt, füllt die Leistung bis zu einem gewissen Prozentsatz des Gesamtrechnungsbetrages auf, in unserem Beispiel auf 80 %. Der Patient würde ebenfalls eine Leistung von 300 € erhalten.

In Anbetracht sinkender Leistungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherung bietet auf Dauer aber wohl Versicherung 3 den besseren Versicherungsschutz als Versicherung 2.

Doch nicht nur auf die Prozentangaben in den Versicherungsangeboten sollten Verbraucher achten. In den Versicherungsbedingungen werden oftmals Einschränkungen hinterlegt, sei es in der Anzahl der Implantate pro Kiefer oder in der Höhe der jährlich maximal erbrachten Leistung.
Genaues Hinsehen lohnt sich bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz allemal.

Die Zahnzusatzversicherung gibt es nicht nur für den Bereich Zahnersatz. Auch in der Zahnbehandlung wird eine private Zusatzversicherung zunehmend wichtiger. Manche Zahnärzte haben das Material, welches von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden würde, gar nicht mehr im Angebot. Infolge dieses Umstandes werden Zuzahlungen oftmals unumgänglich.

Über Zahnzusatzversicherungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz hinaus gibt es noch unzählige Angebote zur Absicherung von Zahnreinigung und Zahnerhaltungsmaßnahmen am Markt.

Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte geprüft werden, ob der gewählte Tarif des Versicherers auch Leistungen für Kieferorthopädie bereit hält.

Beim Versicherungsvergleich in der privaten Krankenvollversicherung gibt es hinsichtlich der Leistungen im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz ebenfalls gravierende Unterschiede, bezüglich der in den Versicherungsbedingungen geregelten Versicherungsleistungen. Auch hier empfiehlt sich ein genaues Studieren der einzelnen Tarifbedingungen.


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